Der Jahresabschluss ist eine wichtige Aufgabe für jeden Steuerberater. Er dient dazu, die finanzielle Situation eines Unternehmens oder einer Person am Ende eines Geschäftsjahres darzustellen. Die Bilanzierung ist der Prozess, bei dem die Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens oder einer Person bewertet und in der Bilanz erfasst werden. Die Bilanz ist Teil des Jahresabschlusses und zeigt, wie sich das Eigenkapital verändert hat.
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Jahresabschluss / Bilanzierung
Mit dem Jahresabschluss zeigt sich der Erfolg eines Unternehmens. Dieser bildet die Grundlage für die Besteuerung. Wir helfen Ihnen, die Bilanzierungs- und Bewertungswahrechte optimal unter Beachtung der geltenden Bestimmungen auszunutzen.
Wir erstellen:
- Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht
- Bilanzberichte
- Gewinnermittlungen gem. § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
- Sonder- und Ergänzungsbilanzen
- Eröffnungsbilanzen
- Offenlegung der Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger gem. § 325 HGB
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